Vorwort
Heiratsvermittlung ist Vertrauenssache. Sollen doch am Ende des Prozesses in Zuneigung oder Liebe
zueinander verbundene Menschen eine Entscheidung treffen, die den Rest ihres Lebens
entscheidend beeinflussen wird.
Das Zusammenführen
von 2 Menschen zu einem Lebensbund ist eine ernst zunehmende und keine leichte
Aufgabe. Dies insbesondere dadurch, da zwei sehr unterschiedlichen Kulturen
unvorbereitet aufeinander treffen, mit sehr unterschiedlichen
Lebensgewohnheiten, Traditionen und Denkweisen.
Es ist daher nicht mit dem Austausch von Fotos, der Übermittlung von Adressen, der Übersetzung von Kommunikation, das Zusammenführen bei der ersten persönlichen Begegnung, der Hilfe bei der Beschaffung von Visa und Reisedokumenten getan. Vielmehr muss eine Betreuung stattfinden, die auf jede individuelle Situation eingeht. Vertrauen, Transparenz und Einfühlungsvermögen in die Mentalität beider Kulturen ist vom Vermittler erforderlich.
Zur Transparenz gehört auch eine klare Absprache
über Leistungen und Kosten, übersichtlich und vollständig von Anfang an.

Visa für Deutschland - 2 Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz.
Am 28 August 2007 ist das 2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Was sind einfache deutsche Sprachkenntnisse?
Wenn der Ehepartner plant, in die Bundesrepublik Deutschland zu ziehen muss er bereits bei der Beantragung des Visums nachweisen, dass er sich auf einfache weise auf Deutsch verständigen kann. Unter einfachen Deutschkenntnissen werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verstanden. Dazu gehört, dass er vertraute, alltägliche Ausdrücke und einfache Sätze verstehen und verwenden kann. Er sollte sich und andere vorstellen und Fragen zur Person stellen und beantworten können - z.B. wo er wohnt und welche Leute er kennt. Auch sollte er um alltägliche Dinge bitten und sich dafür bedanken können. Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Gesprächspartner deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Besonders wichtig ist also, dass sich der Antrag stellende Ehepartner über vertraute Themen sich unterhalten kann, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen; er sollte aber auch schon ein wenig Deutsch schreiben können, z. B. auf Formulare in Hotels Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.
Herkunft: Deutsche Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bangkok - Thailand -.
Wir bereiten unsere Thai Frauen auf die Prüfung - Start Deutsch 1 beim Goethe Institut Bangkok - vor.
Die mit bestandener Prüfung dann zu Ihnen kommt.
Schenken Sie uns Ihr Vertrauen!
Aktualisiert am
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